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Rohrservice Wulf GbR
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Allgemeine Geschäftsbedinungen

 

 

Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma Rohrservice Wulf GbR. und Ihrem Auftraggeber. Sie gelten auch dann, wenn in späteren Verträgen hierauf nicht explizit Bezug genommen wird.

 

1.Allgemeines

Der Auftragnehmer führt folgende Leistungen durch: Rohrreinigung, Rohrinspektion, Rohrortung, Dichtheitsprüfung, Wartungsplanung und Wartungsarbeiten Sanierungsarbeiten, Bauüberwachung von Rohrsanierungsarbeiten, Rohrsanierungsarbeiten, Schadensklassifizierung von Rohrleitungen und Planerstellung des Rohrsystems. Steht die Ursache bei einer Verstopfung nicht von vornherein fest, bestimmt der Auftragnehmer die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen. (Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. §315 BGB). Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden materialschonend auf dem effektivsten Wege durchgeführt. 

 

2.Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Außerdem informiert er unsere Monteure vor Arbeitsbeginn über das Vorhandensein aller etwaigen Arbeitserschwernisse wie z. B. verdeckte Kontrollöffnungen und ähnliches. Dies gilt gleichfalls für Arbeitserleichterungen, wie z. B. das Vorhandensein einer Hebeanlage. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten, durch unsere Monteure, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und weitere Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Monteuren hinterlassen worden sind.

 

3. Besondere Gefahren und gefährliche Materialien

Der Auftraggeber hat vor Ausführung der Reinigungsarbeiten alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und Entwässerungsleitungen enthalten sind, zu dokumentieren und das Dokument dem ausführenden Monteur des Auftragnehmers zu übergeben und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Monteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z. B. Laugen, Säuren, Gifte. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel für die Reinigung bereitzustellen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit unserer Monteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von unseren Monteuren gegengezeichnet sind, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus ergeben, dass solcherlei Stoffe gleichwohl vorhanden sind.

 

4.Arbeitserfolg

Unsere Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Sie sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen, da in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn für unsere Monteure viele nicht kalkulier- und erkennbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können.Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber deren ordnungsgemäße Durchführung zu bestätigen und die Leistungen durch Unterschrift auf dem Auftragsformular abzunehmen.

 

5. Leistung

Sämtliche zeitlichen Angaben des Auftragnehmers hinsichtlich seiner zu erbringenden Leistung sind unverbindlich. Verbindliche Fristen und Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Teilleistungen sind zulässig. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vom Auftragnehmer für seine Leistungserbringung einzusetzenden Kraftfahrzeuge können nur auf befestigten Wegen und Straßen be- und entladen werden. Für auftretende Schäden durch falsches Anweisen haftet allein der Auftraggeber. Vorraussetzung für die Erfüllung einer Wartungs- oder Reinigungsarbeit sind hierfür vom Auftraggeber zu stellende Wasser- und Stromanschlüsse ( bei Strom: 220 V Schukosteckdosen ). Entstehende Strom- und Wasserkosten trägt der Auftraggeber.

Bei Verstopfung und Rohrreinigung gilt zusätzlich Folgendes: Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung die Beseitigung der Verstopfung oder die Rohrreinigung mit den hierfür geeigneten Spezialgeräten.

 

6.  Zahlungsbedingungen

Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung sind spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt vom Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

 

7.  Zurückbehaltung oder Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, falls eine Gegenforderung mit der aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt, oder durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurde.

  

8.  Nacharbeit, Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für Schäden ist begrenzt. Die gesetzlich vorgegebene Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für grobes Verschulden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
Wir haften nicht für die Folgen leicht fahrlässigen Handelns unserer Mitarbeiter, es sei denn es sind wesentliche Pflichten betroffen, die wir nach dem Vertrag und dem Vertragszweck zu erfüllen haben.
Die Haftung für Schäden, die nicht an der von uns bearbeiteten Anlage selbst entstehen, setzt entweder Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit voraus, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Ist eine wesentliche Vertragspflicht von uns verletzt worden, so ist der Schadensersatz beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Sofern wir aufgrund des uns erteilten Auftrages Maschinen und Methoden an Orten einsetzen müssen, die empfindliche Oberflächen, Geräte oder Ähnliches aufweisen, so ist unsere Haftung für etwaige durch den Einsatz dieser Maschinen und Methoden entstehende Schäden ausgeschlossen.
Kommt es zu einem Schaden, weil eine Mitteilung nach dieser AGB nicht gemacht wurde, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass die von uns bearbeitete Leitung entgegen gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen, Regeln der Technik oder ansonsten üblicher und zu erwartender Art und Weise aufgebaut oder verlegt ist.
Das Schadensrisiko, das sich aus einem ungewissen Zustand der zu bearbeitenden Leitung ergibt, trägt also der Kunde.

 

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die dem ursprünglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Willen am nächsten kommt.

Alle Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder abweichende Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

 

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist, sofern beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen sind, für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Parteien, Lübeck.

Stand 01.03.2022

 

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