Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma Rohrservice Wulf GbR. und Ihrem Auftraggeber. Sie gelten auch dann, wenn in späteren Verträgen hierauf nicht explizit Bezug genommen wird.
1.Allgemeines
Der Auftragnehmer führt folgende Leistungen durch: Rohrreinigung, Rohrinspektion, Rohrortung, Dichtheitsprüfung, Wartungsplanung und Wartungsarbeiten Sanierungsarbeiten, Bauüberwachung von Rohrsanierungsarbeiten, Rohrsanierungsarbeiten, Schadensklassifizierung von Rohrleitungen und Planerstellung des Rohrsystems. Steht die Ursache bei einer Verstopfung nicht von vornherein fest, bestimmt der Auftragnehmer die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen. (Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. §315 BGB). Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden materialschonend auf dem effektivsten Wege durchgeführt.
2.Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Außerdem informiert er unsere Monteure vor Arbeitsbeginn über das Vorhandensein aller etwaigen Arbeitserschwernisse wie z. B. verdeckte Kontrollöffnungen und ähnliches. Dies gilt gleichfalls für Arbeitserleichterungen, wie z. B. das Vorhandensein einer Hebeanlage. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten, durch unsere Monteure, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und weitere Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Monteuren hinterlassen worden sind.
3. Gefährliche Stoffe und bekannte Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf den Einsatz von aggressiven chemischen Rohrreinigern oder ihm bekannte Besonderheiten und Vorschäden des Rohrsystems (z. B. bereits bekannte Risse, Absackungen oder frühere Rohrbrüche) hinzuweisen.. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Monteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z. B. Laugen, Säuren, Gifte. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel für die Reinigung bereitzustellen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit unserer Monteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von unseren Monteuren gegengezeichnet sind, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus ergeben, dass solcherlei Stoffe gleichwohl vorhanden sind.
4.Arbeitserfolg und Rohrzustand
Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Ausführung der Reinigungsarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein bestimmter Reinigungserfolg kann nicht garantiert werden, wenn die Ursache der Verstopfung außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegt. Eine Rohrverstopfung kann ihre Ursache in bereits bestehenden Schäden am Rohrsystem haben (z. B. Haarrisse, Altersschwäche, Verschleiß, eingewachsene Wurzeln oder Rohrbrüche). Für Schäden oder Folgeschäden, die während oder nach der Reinigung aufgrund solcher bereits vorhandenen, für den Auftragnehmer unsichtbaren Vorschäden oder durch die natürliche Alterung des Rohrmaterials entstehen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last.
5. Leistung
Vereinbarte Termine sind Richtwerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin vereinbart. Verbindliche Fristen und Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Teilleistungen sind zulässig. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vom Auftragnehmer für seine Leistungserbringung einzusetzenden Kraftfahrzeuge können nur auf befestigten Wegen und Straßen be- und entladen werden. Für auftretende Schäden durch falsches Anweisen haftet allein der Auftraggeber. Vorraussetzung für die Erfüllung einer Wartungs- oder Reinigungsarbeit sind hierfür vom Auftraggeber zu stellende Wasser- und Stromanschlüsse ( bei Strom: 220 V Schukosteckdosen ). Entstehende Strom- und Wasserkosten trägt der Auftraggeber.
Bei Verstopfung und Rohrreinigung gilt zusätzlich Folgendes: Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung die Beseitigung der Verstopfung oder die Rohrreinigung mit den hierfür geeigneten Spezialgeräten.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dies beträgt aktuell gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz)."
7. Zurückbehaltung oder Aufrechnung
Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, falls eine Gegenforderung mit der aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt, oder durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurde.
8. Nacharbeit, Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für Schäden ist begrenzt. Die gesetzlich vorgegebene Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für
grobes Verschulden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
Wir haften nicht für die Folgen leicht fahrlässigen Handelns unserer Mitarbeiter, es sei denn es sind wesentliche Pflichten betroffen, die wir nach dem Vertrag und dem Vertragszweck zu erfüllen
haben.
Die Haftung für Schäden, die nicht an der von uns bearbeiteten Anlage selbst entstehen, setzt entweder Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit voraus, sofern nicht eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt ist. Ist eine wesentliche Vertragspflicht von uns verletzt worden, so ist der Schadensersatz beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Sofern wir aufgrund des uns erteilten Auftrages Maschinen und Methoden an Orten einsetzen müssen, die empfindliche Oberflächen, Geräte oder Ähnliches aufweisen, so ist
unsere Haftung für etwaige durch den Einsatz dieser Maschinen und Methoden entstehende Schäden ausgeschlossen.
Kommt es zu einem Schaden, weil eine Mitteilung nach dieser AGB nicht gemacht wurde, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass
die von uns bearbeitete Leitung entgegen gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen, Regeln der Technik oder ansonsten üblicher und zu erwartender Art und Weise aufgebaut oder verlegt ist.
Das Schadensrisiko, das sich aus einem ungewissen Zustand der zu bearbeitenden Leitung ergibt, trägt also der Kunde.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die dem ursprünglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Willen am nächsten kommt.
Alle Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder abweichende Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
10. Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Gerichtsstand (B2B):
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt (Gewerbekunden, Firmen, Hausverwaltungen), ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Lübeck). Gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
10.2 Verbraucherstreitbeilegung (B2C):
Die Firma Rohrservice Wulf GbR ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand 01.06.2026
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